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9664466 2010/05/20 10/45/43

Strahlenschutz

Leistungsbeschreibung

Ziel des Strahlenschutzes ist es, Mensch und Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung zu schützen. Wer mit radioaktiven Stoffen umgehen oder ionisierende Strahlen anwenden will, muss deshalb eine Reihe technischer und organisatorischer Voraussetzungen erfüllen und benötigt dafür i.d.R. eine strahlenschutzrechtliche Genehmigung. Dies gilt gleichermaßen für Firmen oder Personen, wenn sie in fremden Anlagen oder Einrichtungen tätig werden wollen, wo mit radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen gearbeitet wird (Personen benötigen einen Strahlenpass).

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An wen muss ich mich wenden?

Strahlenschutzrechtliche Genehmigungen, Strahlenpässe und Fachkundebescheinigungen erhalten Sie i.d.R. vom örtlich zuständigen Regierungspräsidium:

Nordhessen (Stadt Kassel, Landkreis Werra-Meißner, Landkreis Kassel, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Landkreis Fulda, Landkreis Schwalm-Eder):
Regierungspräsidium Kassel
Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz
Steinweg 6
34117 Kassel
Tel.: 0561 106 0

Mittelhessen (Landkreis Gießen, Landkreis Lahn-Dill, Landkreis Vogelsberg, Landkreis Limburg-Weilburg, Landkreis Marburg-Biedenkopf):
Regierungspräsidium Gießen
Abteilung Umwelt
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Tel.: 0641 303 0

Südhessen-westlicher Bereich (Stadt Wiesbaden, Landkreis Rheingau-Taunus, Landkreis Main-Taunus, Landkreis Hochtaunus):
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung für Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden
Lessingstraße 16-18
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611 3309 0

Südhessen-östlicher Bereich (Stadt Frankfurt, Flughafen Frankfurt, Landkreis Wetteraukreis, Stadt Offenbach, Landkreis Main-Kinzig):
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung für Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt
Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt
Tel.: 069 2714 0

Südhessen-südlicher Bereich (Stadt Darmstadt, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Groß-Gerau, Landkreis Bergstraße, Landkreis Offenbach, Landkreis Odenwald):
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung für Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
64278 Darmstadt
Tel.: 06151 12 0

Spezielle Anlagen (Kernkraftwerk, Großbeschleuniger) und Aufgaben (Anerkennung von Fachkundekursen und Sachverständigen) betreut für ganz Hessen die oberste Landesbehörde:

Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - HMUELV
Mainzer Str. 80
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611 815 0

Messaufgaben, Dichtheitsprüfungen und die Entsorgung radioaktiver Abfälle betreut:

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie – HLUG
Ludwig-Mond-Straße 33
34121 Kassel
Tel: 0561 2000 0
 

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  - HMUELV -: http://www.hmuelv.hessen.de/
unter der Rubrik „Umwelt – Strahlenschutz – Medizin, Forschung und Gewerbe – Antragsformulare“.
 

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Welche Gebühren fallen an?

Für strahlenschutzrechtliche Genehmigungen werden landeseinheitliche Gebühren erhoben, die von der Art und vom Umfang des geplanten Umgangs abhängen. Zusätzlich können Kosten für die Teilnahme an Fachkundekursen oder die Beschaffung notwendiger Messgeräte anfallen.

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Rechtsgrundlage

Atomgesetz - AtG
Strahlenschutzverordnung – StrlSchV
 

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Was sollte ich noch wissen?

Für Röntgenanlagen sind in Hessen ebenfalls die Regierungspräsidien zuständig. Oberste Landesbehörde für diesen Bereich ist:

Hessisches Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit – HMAFG -
Dostojewskistr. 4
65187 Wiesbaden
Tel. 0611 817 0
 

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Formulare
Anliegenkategorien: 8957822 Gewerbe und Wirtschaft
8961023 Gewerbe einschließlich Gaststätten
Zuständige Behörden: