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Presseinformation

Verbraucherzentrale Hessen informiert über die wichtigsten Änderungen für Verbraucher

 

Borken, 28.11.2011.

 

Zum Jahreswechsel müssen sich Verbraucher auf gesetzliche Neuregelungen einstellen. Zudem werden weitere für Verbraucher relevante Änderungen im Laufe des Jahres 2012 in Kraft treten. Die Verbraucherzentrale Hessen informiert auf ihrer Internetseite www.verbraucher.de über die wichtigsten Änderungen, die das neue Jahr für Verbraucher mit sich bringen wird.
Ab dem 1.1.2012 kann ein Kontoguthaben im Falle einer Pfändung nur noch auf einem Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) geschützt werden. Laufen bereits Pfändungen oder ist mit Pfändungen von Einkommen, Renten oder Sozialleistungen gerechnet werden, muss die Umstellung spätestens am 27.12.2011 bei der Bank oder Sparkasse beantragt werden. Gleiches gilt für Sozialleistungsempfänger, deren Konto im Minus ist.
Um Kosten zu sparen, werden Sender und Medienanstalten Ende April 2012 die analoge Satellitenübertragung beenden. Danach werden die Programme der ARD, des ZDF und aller Privatsender via Satellit nur noch digital ausgestrahlt. Verbraucher, die ihre TV-Programme über Satellit empfangen und nicht sicher sind, ob die Übertragung analog oder digital erfolgt, sollten sich rechtzeitig informieren und sich gegebenenfalls um die Umrüstung ihrer Satellitenanlage kümmern.
Mit dem Versorgungsstrukturgesetz werden die Krankenkassen ab Januar 2012 zu mehr Verbraucherfreundlichkeit verpflichtet. Die Kassen sollen ihre Mitglieder bei einer drohenden Insolvenz acht Wochen vorher schriftlich über die Schließung informieren.
Aus dem bereits 2008 verabschiedeten Pflege-Weiterentwicklungsgesetz ergibt sich, dass Pflegebedürftigen ab Januar 2012 höhere Leistungen zur Verfügung stehen. Dies wirkt sich aus bei Inanspruchnahme eines Pflegedienstes, der Höhe des Pflegegelds bei selbst organisierter Pflege, der Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson sowie der Tages- und Kurzzeitpflege.
Gesetzlich Krankenversicherte werden im neuen Jahr laut Prognose des Schätzerkreises der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) von Zusatzbeiträgen auf breiter Front voraussichtlich verschont bleiben.
Dafür werden Zahnarztleistungen ab 2012 voraussichtlich teurer. Am 1.1.2012 soll eine Neufassung der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte in Kraft treten, die höhere Honorare vorsieht. Für gesetzlich Versicherte wird es vor allem für Zahnersatz und Implantate zu deutlichen Kostensteigerungen kommen, da Zahnärzte die Kosten, die über die Regelversorgung der Kassen hinausgehen, nach der privaten Gebührenordnung abrechnen. Für Privatversicherte erhöhen sich die Zahnarztkosten insgesamt.
Die Verbraucherzentrale Hessen hat diese und andere wichtigen Neuerungen zu den Themen
• Altersvorsorge
• Auto und Verkehr
• Bauen und Wohnen
• Energiemarkt
• Energiesparen
• Finanzmarkt und Banken
• Gesundheit und Pflege
• Reisen und Freizeit
• Rundfunk und Medien
• Steueränderungen 2012
• Telekommunikation und Internet
• Verjährung
• Versicherungen
in einer ausführlichen Verbraucherinformation zusammengestellt. Diese ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen und auf der Internetseite www.verbraucher.de kostenlos erhältlich.
Ergänzende Informationen für Verbraucher:
• Persönliche Beratung zu Verbraucherrecht in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen.
• Telefonische Beratung der Verbraucherzentrale Hessen zu Verbraucherrecht, Telekommunikation unter 0900 1 972010. 1,75 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkpreise können abweichen.
• Weitere Informationen zum wirtschaftlichen Verbraucherschutz auf www.verbraucher.de.
• Hessenweites Servicetelefon 0180 5 972010. 0,14 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz; maximal 0,42 € pro Minute aus dem Mobilfunk. Informationen über das Beratungs- und Seminarangebot sowie die Öffnungszeiten der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen; teilweise auch Terminvereinbarung möglich. Keine Beratung!

 

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