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Presseinformation

Sicherheit bei der Sanierung
Verbraucherzentrale Hessen informiert:
Unternehmererklärung schützt Verbraucher

Borken, 10.2.2012.

Förderprogramme und rechtliche Regelungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren stehen im Ruf, kompliziert und schwer durchschaubar zu sein. Viele Verbraucher, die zur Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen kommen, sind verunsichert, welche gesetzlichen Regelungen in ihrem speziellen Fall überhaupt gelten. Hier helfen die Energieexperten an über 50 hessischen Energiestützpunkten in einem anbieterunabhängigen und kompetenten Beratungsgespräch gerne weiter.
Doch auch wenn die geeigneten Maßnahmen bereits beauftragt wurden, bleiben oftmals Fragen offen: „Viele Bauherren fragen sich, wie sie die Einhaltung der Vorschriften, beispielsweise der Energieeinsparverordnung (EnEV), überprüfen sollen“, berichtet Anika Sauer von der Verbraucherzentrale Hessen. Zumindest hier braucht sich laut der Energieexpertin jedoch niemand Sorgen zu machen.
Denn um sanierungswilligen Eigenheimbesitzern Sicherheit über die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu geben, schreibt der Gesetzgeber seit Oktober 2009 die so genannte „Unternehmererklärung“ verbindlich vor. Das ausführende Unternehmen muss dem Bauherrn zum Abschluss der Sanierungsarbeiten darin schriftlich bestätigen, dass das Ergebnis den Vorgaben aus der Energieeinsparverordnung entspricht.
Damit hat der Gesetzgeber ein wirksames Instrument geschaffen, falsche oder unzulängliche Gebäudesanierungen möglichst weitgehend zu verhindern. Denn: Fehlende oder falsche Unternehmererklärungen können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Diese Geldbuße ersetzt jedoch nicht etwaige zivilrechtliche Ansprüche gegen den Unternehmer auf Nachbesserung.
Die Verbraucher profitierten davon doppelt, erläutert Anika Sauer, da die Ausführungsqualität steige und gleichzeitig teure Nachbesserungen vermieden würden. „Der Aufwand zur nachträglichen Verbesserung einer falschen oder unzureichenden Dämmmaßnahme ist nämlich meist deutlich teurer als die eigentliche Sanierungsmaßnahme.“
Wer neben seinem Geldbeutel auch seine Nerven schonen möchte, sollte sich jedoch niemals ausschließlich auf sein Recht auf Nachforderungen verlassen, empfiehlt die Verbraucherzentrale Hessen. Um schon im Vorfeld geeignete Anbieter auszuwählen, sollten deshalb für jede Maßnahme mindestens drei Angebote eingeholt und am besten mit einem unabhängigen Berater geprüft werden.
Nähere Informationen zu allen Fragen energetischer Sanierung bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen: online, telefonisch oder gegen eine Kostenbeteiligung von 5 € mit einem persönlichen Beratungsgespräch an einem von mehr als 50 Energiestützpunkten in Hessen. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de, www.verbraucher.de oder unter 018 – 809 802 400. 0,14 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen.

Ergänzende Informationen für Verbraucher:
•        Energie-Einsparberatung in der Beratungsstelle Borken und über 50 Energiestützpunkten: Termine und Informationen über den nächstgelegenen Energieberatungsstützpunkt am hessenweiten Servicetelefon oder über das Internet: www.verbraucher.de und www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
•        Hessenweites Servicetelefon 0180 5 972010. 0,14 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz; maximal 0,42 € pro Minute aus dem Mobilfunk. Informationen über alle Beratungs- und Seminarangebote sowie die Öffnungszeiten der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen; teilweise auch Terminvereinbarung möglich. Keine Beratung!
•        Telefonische Energieberatung: Mieter und private Hauseigentümer haben die  Möglichkeit, über die bundesweit geschaltete Rufnummer 018 – 809 802 400 (0,14 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkpreise können abweichen) direkt den Draht zur anbieterunabhängigen Energieberatung zu nutzen. Die Energieberater der Verbraucherzentralen sind über diese Rufnummer montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr erreichbar.


Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen: Borken, Bahnhofstraße 36 b • Kassel/Nordhessen, Rainer-Dierichs-Platz 1 (Kulturbahnhof) • Gießen, Südanlage 4 • Fulda, Karlstraße 2 • Frankfurt/Rhein-Main, Große Friedberger Straße 13-17 (Nähe Konstablerwache) • Darmstadt, Luisenplatz 6 (Carreegalerie) •  Rüsselsheim/Groß Gerau, Marktstr. 29  • Wiesbaden, Luisenstr. 19 (im Umweltladen)

 

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