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Presseinformation

Geschäftemacher tarnen sich als Verbraucherzentrale

 

Warnung der Verbraucherzentrale Hessen vor einer angeblichen Verbraucherzentrale Frankfurt

 

Borken, 26.01.2012

 

Zur Zeit häufen sich Beschwerden von Verbrauchern aus dem gesamten Bundesgebiet, die von angeblichen Mitarbeitern einer „Verbraucherzentrale Frankfurt“ angerufen wurden. Die Anrufer geben vor, dass sie den Angerufenen aus einem angeblich übers Internet geschlossenen Lottospielvertrag heraus helfen. Dafür sei nichts weiter erforderlich – lediglich eine Zeitschrift sollen die Angerufenen abonnieren. 
Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor dieser dreisten Masche, mit der offensichtlich ein Abo-Vertrag am Telefon untergeschoben werden soll. Keinesfalls sollten sensible Daten wie zum Beispiel die Bankverbindung am Telefon preisgegeben werden. Stattdessen sollte jeder verbotene Werbeanrufe – auch und erst recht, wenn diese mit Betrugsversuchen verbunden sind – der Bundesnetzagentur und der Polizei mitgeteilt werden, damit auch diese gegen die Anrufer vorgehen können. 
„Uns ist die ‚Verbraucherzentrale Frankfurt’ nicht bekannt“, betont Ute Bitter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Die korrekte Firmierung unserer Organisation lautet ‚Verbraucherzentrale Hessen e. V’ – auch, wenn unsere Geschäftsstelle und eine unserer Beratungsstellen in Frankfurt ansässig sind.“ In den jetzt bekannt gewordenen Fällen versuchen offensichtlich windige Geschäftemacher unter der Flagge der Verbraucherzentrale Hessen an das Geld von vertrauensvollen Bürgern zu kommen. „Es ist schon besonders dreist zu behaupten, die Verbraucherzentrale helfe aus einem Lottospielvertrag heraus, um dann im Gegenzug ein Zeitungsabonnement zu verkaufen“, so Bitter weiter.
Immer wieder erreichen die Verbraucherzentrale Hessen Hinweise von Verbrauchern, dass sie Anrufe von der „Verbraucherzentrale“, „Verbraucherberatung“ oder dem „Verbraucherschutz“ erhalten. Häufig wird im Laufe des Gesprächs nach Bankdaten gefragt, damit die Beträge zwischen 50 und 80 € gleich abgebucht werden können. „Diese Firmen missbrauchen das Vertrauen, dass die Verbraucherzentralen bei Verbrauchern und in der öffentlichen Meinung genießen, um selbst Geschäfte zu machen“, erläutert Bitter. Auch die sogenannte „Verbraucherschutzzentrale – Telefonische Rechtsberatung e.V.“, die in vielen örtlichen Telefonbüchern zu finden ist, steht mit der Verbraucherzentrale Hessen e.V. weder in Verbindung noch arbeitet dieser Verein im Auftrage irgendeiner Verbraucherzentrale.

Verbotene Werbeanrufe an die Bundesnetzagentur melden
Seit Anfang August 2009 müssen Firmen, die Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher tätigen, mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 50.000 Euro rechnen. Ferner ist es Werbung treibenden Unternehmen seither nicht gestattet, ihre Rufnummer zu unterdrücken. Firmen, die das nicht beachten, müssen mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro rechnen. Für die Verhängung der Bußgelder ist die Bundesnetzagentur zuständig. Verbraucher sollte etwaige Verstöße von Unternehmen daher an folgende Adresse melden:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Ei-senbahnen
Schütt 13, 67433 Neustadt
Fax: (06321) 93 41 11
Telefon: (0291-99 55 206
Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de
Allerdings benötigt die Bundesnetzagentur für die Verhängung des Bußgeldes auch konkrete Informationen. Deshalb sollten die Angerufen während des Telefonats folgende Notizen machen und an die Bundesnetzagentur melden:
• Datum und Uhrzeit des Anrufes
• Wenn eine Rufnummer im Display erscheint, sollte auch diese notiert werden
• Namen des anrufenden Unternehmens, des Gesprächspartners und die Leistung, für die geworben wird.

Falls doch ein Zeitungsabonnement am Telefon geschlossen wurde
Verträge, die während eines Telefonats geschlossen wurden, können in der Regel widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beträgt bei telefonisch geschlossenen Verträgen regelmäßig einen Monat. Der Beginn der Widerrufsfrist setzt aber voraus, dass der Unternehmer seine Informationspflichten für Fernabsatzverträge zuvor vollständig erfüllt und ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat. Andernfalls kann der Vertrag sogar ohne zeitliche Beschränkung widerrufen werden. Der Widerruf muss nicht begründet werden. Wer sich unsicher ist, ob und ggf. wie lange er den Vertrag widerrufen kann, dem helfen die Berater der Verbraucherzentrale Hessen entweder persönlich oder telefonisch weiter.
 
Die Verbraucherzentrale Hessen weist ausdrücklich darauf hin, dass sie
• keine Verbraucher anruft, um diesen Produkte, Beratungen, Mitgliedschaften oder sonstige Leistungen anzubieten;
• persönliche Daten von Verbrauchern nicht an Dritte weitergibt und
• weder auf ihrer Internetseite noch in anderen Publikationen noch in der Beratung Werbung für gewerbliche Anbieter macht und keine Empfehlungen für gewerbliche Anbieter ausspricht.
• Verbraucher werden von der Verbraucherzentrale nur angerufen, wenn ein zuvor vereinbarter Termin verschoben werden muss. Gelegentlich beauftragen Verbraucherzentralen oder der Verbraucherzentrale Bundesverband seriöse Institute mit einer Meinungsumfrage bei Verbrauchern. Diese legitimieren sich aber in ausreichender Weise und bewerben weder Produkte oder Dienstleistungen noch fragen sie nach sensiblen Daten.

Ergänzende Informationen für Verbraucher:
• Persönliche Beratung zu Verbraucherrecht in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen
• Telefonische Beratung der Verbraucherzentrale Hessen zu Verbraucherrecht unter 0900 1 972010. 1,75 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkpreise können abweichen.
• Kostenlose Verbraucherinformation zu unlauterer Telefonwerbung auf http://www.verbraucher.de/telekomm/index.html
• Hessenweites Servicetelefon 0180 5 972010. 0,14 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz; aus dem Mobilfunk maximal 0,42 € pro Minute. Informationen über das Beratungs- und Seminarangebote sowie die Öff-nungszeiten der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen; teilweise auch Terminvereinbarung möglich. Keine Beratung!

Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen: Borken, Bahnhofstraße 36 b • Kas-sel/Nordhessen, Rainer-Dierichs-Platz 1 (Kulturbahnhof) • Gießen, Südanlage 4 • Fulda, Karlstraße 2 • Frankfurt/Rhein-Main, Große Friedberger Straße 13-17 (Nähe Konstablerwache) • Darmstadt, Luisenplatz 6 (Carreegalerie) •  Rüsselsheim/Groß Gerau, Marktstr. 29  • Wiesbaden, Luisenstr. 19 (im Umweltladen)

 

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